Corona-Regeln

Folgendes ist ein Entwurf für die Anpassung der Corona-Regeln von Ende Oktober 2020. Der Vorstand hat zu den Anpassungen noch keine Entscheide getroffen. Wer Bemerkungen oder Fragen dazu hat, kann sich gerne bei einem Vorstandsmitglied melden.

1. Private Sauna-Nutzung im Familienkreis

Wer mit Mitgliedern seines Haushaltes Sauna macht, braucht kein Corona-Konzept. Falls jemand diesen Familienkreis mit Freunden erweitert, gilt wie bei anderen privaten Anlässen die Eigenverantwortung.

2. Gemeinsame Nutzung nach dem Winterschwimmen

Aufgrund der aktuellen Fallzahlenentwicklung wird von der gemeinsamen Nutzung des Schwitzhyslis abgeraten. Falls dennoch nicht ausschliesslich Mitglieder eines Haushalts die Sauna benutzen, gilt Maskenpflicht. Als Mindest-Temperatur gelten gut 60 Grad. Es wird empfohlen zwischen den Haushalten eine Distanz von 1.5m einzuhalten.    

Wer irgendwelche Symptome hat, darf das Rheinbad nicht betreten. Wer mit anderen zusammen im Schwitzhysli gewesen ist und innert fünf Tagen Symptome entwickelt, ist verpflichtet, sich sofort testen zu lassen. Ein positives Testergebnis muss den Teilnehmenden sofort zur Kenntnis gebracht werden. Wer teilgenommen hat (und deshalb in Quarantäne muss), lässt sich anhand der seit jeher üblichen Präsenzlisten feststellen.

Alle bringen ihr eigenes Desinfektionsmaterial mit. 

Es wird empfohlen, die Feuchtigkeit auf etwa 50 Grad einzustellen.

Was sagt das Internet?

Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland, 07.22.2020/11h

Sauna und Corona: Was erlaubt ist, und was nicht

Der Arzt Rainer Brenke berät den Deutschen Sauna-Bund: „Über den Schweiß werden keine Viren übertragen. Aber über die Aerosole beim Sprechen. Deshalb sollte man in der Sauna nicht sprechen.“

Zudem sollte man darauf achten, eine Sauna zu besuchen, die über Belüftungssysteme für regelmäßigen Luftaustausch sorgt. Wovon man sicher ausgehen könne: Ab 60 Grad sterben Viren ab. Deshalb haben alle Saunen, die Mitglied im Deutschen Saunabund sind, von Hans-Jürgen Gensow die Empfehlung bekommen, auf mindestens 60 Grad zu heizen. Außerdem gilt seit der Wiedereröffnung im Juni: Abstand halten, Hände desinfizieren, Mund-Nasen-Schutz tragen.

„Bis zum Spind muss man Maske tragen, außerdem beim Gang zum Bistro. Auch die Hände muss man beim Betreten desinfizieren. In der Sauna selbst aber muss niemand mit Maske sitzen“, sagt Gensow. Aber: Die Betreiber achten darauf, dass der Abstand eingehalten wird. Da gibt es mittlerweile einen Trick: „Manche stellen zum Beispiel einfach vier, fünf Paar Schuhe vor die Tür. So erkennt der Saunagänger, wie viele Besucher hinein dürfen.“ In mehreren Bundesländern sind Aufguss und Wedeln derzeit nicht erlaubt: in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg und Baden-Württemberg. In Bayern wird es „nicht empfohlen“ – in den anderen Bundesländern darf beides stattfinden. Brenke rät: „Auf keinen Fall Wedeln. Dabei wird die Luft zu sehr verwirbelt. Und dort besser nicht auf die Bänke legen.“

Fieber gemessen wird bisher nicht an den Eingängen. „Fühlt sich jemand aber nicht fit, sollte er sowieso keine Sauna betreten. Das wäre kontraproduktiv fürs Herz-Kreislauf-System“, sagt Gensow. Seiner Erfahrung nach haben Menschen, die regelmäßig zum Schwitzen gehen, aber meist ein gutes Körpergefühl. „Sie sind trainiert darin, in ihren Körper hineinzuhören.“

 

Der Arzt Rainer Brenke berät den Deutschen Sauna-Bund: „Über den Schweiß werden keine Viren übertragen. Aber über die Aerosole beim Sprechen. Deshalb sollte man in der Sauna nicht sprechen.“

Zudem sollte man darauf achten, eine Sauna zu besuchen, die über Belüftungssysteme für regelmäßigen Luftaustausch sorgt. Wovon man sicher ausgehen könne: Ab 60 Grad sterben Viren ab. Deshalb haben alle Saunen, die Mitglied im Deutschen Saunabund sind, von Hans-Jürgen Gensow die Empfehlung bekommen, auf mindestens 60 Grad zu heizen. Außerdem gilt seit der Wiedereröffnung im Juni: Abstand halten, Hände desinfizieren, Mund-Nasen-Schutz tragen.

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Anmerkungen von David:

  • In Deutschland sind in einigen Bundesländern Aufgüsse erlaubt, aber das Verwedeln verboten in anderen ist beides verboten. Siehe hier
  • Die oben beschriebenen Beschränkungen der Anzahl der Besucher ist offensichtlich so bemessen, dass zwischen den Haushalten ein Abstand von 1.5m eingehalten werden kann. Siehe hier.